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Architektenrecht –

Beratung, Vertragsgestaltung, Haftung und Mehrkosten


Das Architektenrecht umfasst jene rechtlichen Grundlagen, die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Architekt betreffen. Dazu zählen insbesondere die Vertragsgestaltung, die Leistungsabgrenzung, Honorar- und Kostenfragen, Haftungsthemen sowie die Klärung von Verantwortlichkeiten bei Planungsfehlern, Bauverzögerungen oder Mehrkosten. Ziel ist eine rechtssichere Strukturierung von Planung, Ausschreibung und Ausführung, um Konflikte bereits vor Projektstart zu vermeiden und Risiken zu minimieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Auftraggeber, Architekten, Bauträger und Bauunternehmen bei der Gestaltung und Prüfung von Architekturverträgen. Entscheidend ist eine präzise Beschreibung des Leistungsumfangs, klare Vereinbarungen zu Planungsphasen, Honorar, Terminen und Änderungsaufträgen sowie eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortlichkeit gegenüber Fachplanern, Baumeistern und Unternehmern. So lassen sich spätere Streitigkeiten und kostspielige Nachträge vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Mehrkosten, Nachträge und Leistungsänderungen. Fehlerhafte oder unklare Vertragsgrundlagen führen häufig zu strittigen Zusatzforderungen. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, dokumentieren die Sachlage und setzen berechtigte Forderungen durch oder wehren unberechtigte Nachforderungen ab. Dabei berücksichtigen wir die relevanten Rechtsgrundlagen, technische Normen und aktuelle höchstgerichtliche Rechtsprechung.

Im Bereich der Haftung und Gewährleistung beraten wir bei Planungsfehlern, mangelhaften Leistungsverzeichnissen, Koordinationsmängeln, Terminüberschreitungen und Schadensersatzansprüchen. Wir übernehmen die rechtliche Begleitung von Gutachterverfahren, Beweissicherung und Prozessführung. Insbesondere bei komplexen Bauprojekten ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend, um Risiken zu erkennen, Haftungsfallen zu vermeiden und wirtschaftliche Lösungen zu erzielen.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Prüfung und Erstellung von Architektur- und Planungsverträgen

  • Rechtliche Begleitung bei Honorar- und Mehrkostenstreitigkeiten

  • Beweissicherung, Gutachterverfahren und gerichtliche Durchsetzung

  • Beratung zu Haftung, Gewährleistung, Schadensersatz und Verjährungsfristen

  • Vertretung in Streitigkeiten mit Bauträgern, Bauunternehmen und Subunternehmern

Als erfahrene Kanzlei im Architektenrecht, Baurecht und Planungsrecht unterstützen wir Sie rechtlich fundiert, lösungsorientiert und durchsetzungsstark – außergerichtlich und vor Gericht.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022 99

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