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Medizinrecht – Haftung des Arztes bei Behandlungsfehlern

Das Medizinrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Behandlung sowie die Haftung des Arztes bei Fehlern, die zu gesundheitlichen Schäden des Patienten führen. Unsere Kanzlei berät und vertritt Patienten bei Verdacht auf ärztliche Fehlbehandlung, Diagnosefehler oder unzureichende Aufklärung vor Eingriffen. Ziel ist es, die entstandenen Schäden rechtlich aufzuarbeiten, Ansprüche abzusichern und eine faire finanzielle Entschädigung durchzusetzen.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt von den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft abweicht oder eine Behandlung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchführt. Dabei kann es sich um Diagnosefehler, Operationsfehler, Medikationsfehler oder eine mangelhafte Überwachung handeln. Auch Aufklärungsfehler – etwa, wenn der Patient nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder Erfolgsaussichten informiert wurde – können eine Haftung auslösen.

Im Haftungsfall bestehen in der Regel Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir prüfen medizinische Unterlagen, holen gegebenenfalls unabhängige Gutachten ein und vertreten Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Versicherungen und vor Gericht. Dank unserer Erfahrung im Medizinrecht wissen wir, wie wichtig eine strukturierte Beweissicherung, die Wahrung von Fristen sowie eine klare rechtliche Strategie sind.

Viele Patienten unterschätzen die Bedeutung einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung. Versicherungen bieten Betroffenen außergerichtlich häufig deutlich niedrigere Summen an, als ihnen tatsächlich zustehen. Eine unüberlegte Unterschrift unter eine Abfindungserklärung kann endgültige Rechtsnachteile zur Folge haben. Bevor eine Erklärung abgegeben oder eine Entschädigung angenommen wird, sollte daher unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

Unsere Kanzlei unterstützt im gesamten Verfahren – von der ersten rechtlichen Einschätzung über die außergerichtliche Durchsetzung bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen. Auf Grundlage unserer Erfahrung und zahlreicher erfolgreich geführter Verfahren im Medizinrecht erhalten Patienten eine klare, fundierte und zielorientierte Vertretung.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

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F +43 5574 24022 99

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