Gewerberecht – Beratung von der Gründung bis zum Verwaltungsstrafverfahren
Unsere Kanzlei verfügt aufgrund unserer Schwerpunktsetzung im Verwaltungsrecht über umfassende Erfahrung im Gewerberecht. Wir unterstützen Unternehmer, Geschäftsführer und Betriebsinhaber von der Firmengründung bis zur Betriebsanlagengenehmigung und vertreten Sie in Verwaltungsstrafverfahren vor den Behörden und Landesverwaltungsgerichten.
Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes, die Gewerbeanmeldung, die Betriebsanlage, sowie behördliche Auflagen, Bescheide und etwaige Gewerbeuntersagungen. Wir beraten im gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens – von der ersten Planung bis zur laufenden Compliance.
Unsere Leistungen im Überblick
• Beratung zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeberechtigung und zur Wahl der richtigen Unternehmensform
• Unterstützung bei der Firmengründung, den gewerberechtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen
• Verfahren betreffend Betriebsanlagengenehmigung (inkl. Umwelt-, Bau- und Nachbarrechte)
• Rechtsmittelverfahren gegen Bescheide, Auflagen, Untersagungen und Entziehungen
• Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren – insbesondere bei Vorwürfen wie Schwarzarbeit, fehlenden Anmeldungen, mangelhaften Betriebsanlagen, Sicherheits- und Auflagenverstößen
• Begleitung bei Betriebsprüfungen und behördlichen Kontrollen
Warum rechtzeitig rechtliche Beratung wichtig ist
In der Praxis zeigt sich, dass viele Probleme bereits vor der ersten Gewerbeanmeldung oder im Zuge einer Betriebsanlagengenehmigung entstehen. Fehlende Unterlagen, falsche Anträge oder Aussagen gegenüber Behörden können kostspielige Verzögerungen, Auflagen oder Strafverfahren auslösen. Unsere Kanzlei begleitet Sie daher vorausschauend, strukturiert und durchsetzungsstark – außergerichtlich und gerichtlich.
