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Sanierungsverfahren und Insolvenz: Beratung für Schuldner und Gläubiger

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Sanierungsverfahren und Insolvenz gehören zu den sensibelsten Bereichen des Wirtschaftsrechts. Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Schuldner als auch Gläubiger dabei, ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet durchzusetzen. Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in allen Phasen eines Insolvenzverfahrens – von der Krise über die Sanierungsbemühungen bis zur gerichtlichen Abwicklung.

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Ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung kann die Chance bieten, einen geregelten wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dazu gehören Maßnahmen wie die Erstellung eines Sanierungsplans, die Prüfung der wirtschaftlichen Lage, die Abstimmung mit Gläubigern, sowie die Vertretung vor Gericht und im Kontakt mit dem Insolvenzverwalter. Wir prüfen, ob eine außergerichtliche Lösung oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist und welche Schritte für den Mandanten wirtschaftlich vorteilhaft sind.

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Für Gläubiger ist es entscheidend, Forderungen rechtzeitig und korrekt anzumelden, um eine möglichst hohe Quotenzahlung zu erreichen. Wir übernehmen die Anspruchsdurchsetzung, prüfen Sicherungsrechte wie Pfandrechte, Absonderungsrechte oder Eigentumsvorbehalte, und setzen berechtigte Forderungen gegenüber Schuldnern, Masseverwaltern und Mitbeteiligten durch. Zudem beraten wir zu Anfechtungsansprüchen, Haftungsfragen und zur Strategiewahl, wenn Vermögensverschiebungen oder gläubigerbenachteiligende Handlungen im Raum stehen.

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Für Schuldner prüfen wir Entschuldungsmodelle, Verfahrensvarianten, Haftungsfragen (insbesondere Geschäftsleiterhaftung), Möglichkeiten der Restrukturierung sowie die Auswirkungen auf Verträge, Dienstverhältnisse und Unternehmensfortführung. Unser Fokus liegt auf einer rechtssicheren und wirtschaftlich tragfähigen Lösung.

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Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

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  • Vertretung im Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung

  • Forderungsanmeldung und Gläubigervertretung

  • Erstellung und Prüfung von Sanierungsplänen

  • Durchsetzung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen

  • Beratung zu Haftungstatbeständen und Organhaftung

  • Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zur Vermeidung der Insolvenz

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht:

 

Wann sollte eine drohende Insolvenz geprüft werden?

Bei anhaltenden Liquiditätsproblemen, Zahlungsstockungen oder Überschuldungsanzeichen sollte die wirtschaftliche und rechtliche Situation frühzeitig geprüft werden.

 

Was ist ein Sanierungsverfahren?

Ein Sanierungsverfahren kann die Fortführung eines Unternehmens ermöglichen. Voraussetzungen, Sanierungsplan und Eigenverwaltung hängen vom konkreten Fall ab.

 

Wie melden Gläubiger ihre Forderungen an?

Forderungen müssen grundsätzlich fristgerecht, nachvollziehbar und mit geeigneten Belegen im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

 

Welche Sicherungsrechte können Gläubiger haben?

Je nach Sachverhalt können etwa Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte oder Aufrechnungsrechte relevant sein und müssen gesondert geprüft werden.

 

Wann ist anwaltliche Unterstützung im Insolvenzrecht sinnvoll?

Frühe Beratung ist für Schuldner und Gläubiger besonders bei Sanierung, Forderungsanmeldung, Haftungsfragen, Anfechtung oder Sicherungsrechten sinnvoll.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

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F +43 5574 24022 99

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