Bank- und Kreditrecht – rechtliche Unterstützung bei Problemen mit Banken
Das Bank- und Kreditrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde – von Kreditverträgen über Kontoführungs- und Darlehensbedingungen bis zu Fragen der Sicherheiten, Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten. Im Kapitalmarktrecht geht es um die rechtliche Bewertung von Finanz- und Anlageprodukten, Haftungsfragen, Prospektfehler, Falschberatung und unzureichende Risikoaufklärung durch Banken oder Finanzdienstleister. Unsere Kanzlei vertritt Privatpersonen, Unternehmer und Anleger, die mit Banken oder Finanzinstituten in Konflikt geraten.
In der Praxis treten häufig folgende Problembereiche auf: unzulässige Vertragsbedingungen, verweigerte oder verzögerte Rückzahlungen, fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln, nicht nachvollziehbare Bearbeitungsgebühren, Druck zur Unterschrift unter nachteiligen Anpassungen, oder die Einstufung von Anlegern in falsche Risikokategorien. Besonders im Kreditbereich kommt es vor, dass Banken Anpassungen vornehmen oder Sicherheiten ausweiten wollen, ohne dass hierfür eine ausreichende vertragliche Grundlage besteht.
Wir prüfen für Sie Kreditverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Zinssätze, Sicherheiten, Kündigungssituationen und mögliche Ansprüche gegen Banken. Im Kapitalmarktrecht analysieren wir Beratungsfehler, Risikoaufklärung, Prospekte, Emissionen, Strukturprodukte und Fonds. Bei Bedarf setzen wir Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch, verhandeln mit Banken oder führen Vergleichsgespräche.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
– Prüfung von Kredit-, Darlehens- und Finanzierungsverträgen
– Durchsetzung von Rückforderungen und Rückzahlungen
– Bekämpfung unzulässiger Gebühren, Zinsen, AGB-Klauseln
– Haftungsfragen bei Anlage- und Falschberatung
– Rechtsdurchsetzung vor Zivilgerichten und Schlichtungsverfahren
Gerade bei umfangreichen Finanzierungen und Investitionen ist es entscheidend, rechtzeitig anwaltliche Beratung einzuholen, bevor Erklärungen, Anerkenntnisse oder Verzichtserklärungen unterzeichnet werden.
