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Neues aus der Kanzlei...
...und der Rechtsprechung
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Nachlasskonto geplündert? EUR 169.203,-- binnen 24 Stunden gesichert – OLG bestätigt einstweilige Verfügung
Wenn nach einem Todesfall plötzlich hohe Beträge vom Konto oder Sparbuch verschwinden, ist das für Erben nicht nur ein Schock, sondern auch ein ernstes rechtliches Risiko: Nachlassvermögen kann binnen kurzer Zeit beiseitegeschafft oder verbraucht werden. Genau deshalb ist rasches Handeln entscheidend. Wir haben in einem konkreten Fall einen Erben vertreten und bereits am nächsten Tag eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Gegner bekämpfte die Entscheidung – das Oberlande
Daniel Vonbank
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Amtshaftung wegen verfassungswidriger Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts
Die verfassungskonforme Geschäftsverteilung ist ein zentrales Element des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2, Art 135 Abs 2 B-VG). Fehlt es daran, liegt nicht nur ein Verfahrensmangel vor, sondern unter Umständen ein amtshaftungsbegründendes Organverschulden . Bereits zwei rechtskräftige Entscheidungen des Oberlandesgericht Innsbruck bestätigen nun klar: Das Land Vorarlberg haftet für die gesamten verfahrensbedingten Mehrk
Daniel Vonbank
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VfGH: Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg erneut verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2025 (GZ E 1015/2024-19) neuerlich ausgesprochen, dass die Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg verfassungswidrig ist. Damit bestätigt der VfGH seine bereits im Erkenntnis vom 21. September 2023 (GZ E 1920-2022) vertretene Linie: Die Zuweisung von Rechtssachen muss im Voraus, abstrakt, eindeutig und nachvollziehbar geregelt sein. Jede nachträgliche oder einzelfallbezogene „Sanierung“ verl
Daniel Vonbank
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Bankenhaftung: Bank haftet für fehlerhaften Depotübertrag - polnische Staatsanleihen
Depotübertrag ins Ausland: Bank Was ist passiert? Ein deutscher Kunde der H*** Bank AG hatte polnische Staatsanleihen in einem Depot in Luxemburg verwahrt. Auf eigenen Wunsch hin veranlasste er im Jahr 2017 über seinen Berater bei der H*** Bank AG einen Depotübertrag nach Österreich. Dabei unterlief der Bank ein folgenschwerer Fehler: Die für die steuerliche Behandlung maßgeblichen Anschaffungskosten wurden bei der Abwicklung über die Verwahrstelle C*** Banking AG nicht weit
Daniel Vonbank
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VfGH: Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerichts verfassungswidrig!
VfGH erachtet Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsgerihhts Vorarlberg wiederholt als verfassungswidrig
Daniel Vonbank
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