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Baurecht – Beratung und Vertretung im Vorarlberger Baurecht

 

Das Baurecht umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die die Planung, Errichtung, Nutzung und Veränderung von Gebäuden und Anlagen regeln. In Vorarlberg ist dabei insbesondere das Vorarlberger Baugesetz (BauG) maßgeblich sowie zahlreiche Nebengesetze und Verordnungen wie das Raumplanungsgesetz, das Naturschutzrecht und technische Vorschriften zu Abstandsflächen, Immissionen und Brandschutz. Diese Rechtsmaterien bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Bauvorhaben bewilligungsfähig ist.

Unsere Kanzlei verfügt über ausgewiesene Kenntnisse im Vorarlberger Baurecht. Wir begleiten Mandanten von der ersten Projektidee bis zur Fertigstellung und vertreten Sie im behördlichen Verwaltungsverfahren sowie vor den Landesverwaltungsgerichten und den Höchstgerichten (VfGH, VwGH). Besonders wichtig ist eine rechtzeitige rechtliche Beratung, bevor ein Bauverfahren oder eine Umbauphase eingeleitet wird. Fehler in der Einreichplanung oder fehlende Genehmigungen führen häufig zu kostspieligen Verzögerungen, Auflagen, Baustopps oder Verwaltungsstrafverfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich Nachbarrechte, Immissionsschutz (Lärm, Geruch, Licht, etc.) sowie der Beurteilung von Bauvorhaben in sensiblen Wohn- und Mischgebieten. Wir prüfen Bescheide, bekämpfen rechtswidrige Auflagen und sichern die Interessen unserer Mandanten sowohl im Projekt- als auch im Konfliktfall.

Wir haben in diesem Bereich bereits zahlreiche Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) und Verfassungsgerichtshofes (VfGH) erwirkt. Diese Erfahrung hilft, komplexe Verfahren strategisch vorzubereiten und rechtlich fundiert zu führen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Unsere Leistungen im Baurecht:

  • Beratung vor Projektstart und Einreichplanung

  • Prüfung von Bauansuchen, Auflagen und Bescheiden

  • Vertretung im Genehmigungsverfahren (Bauamt, Gemeinde, Behörde)

  • Nachbarrechte, Immissionen, Abstandsvorschriften, Widmungsfragen

  • Verwaltungsstrafverfahren im Baurecht

  • Rechtsmittel und Beschwerdeverfahren vor VwGH und VfGH

 

Für ein geplantes Bauvorhaben, eine geplante Betriebsanlage oder einen laufenden Konflikt empfehlen wir eine rechtzeitige Kontaktaufnahme. So lassen sich Risiken vermeiden und Verfahren effizient gestalten.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022 99

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