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Bauträgerrecht: Anspruchsdurchsetzung gegenüber Bauträgern und rechtliche Sicherungsmodelle

 

Das Bauträgerrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erwerb von Neubauwohnungen, Reihenhäusern oder sonstigen Bauprojekten von Bauträgern. In der aktuellen Marktsituation befinden sich zahlreiche Bauträger wirtschaftlich unter Druck, was zu Bauverzögerungen, Qualitätsmängeln und Zahlungsverweigerungen führen kann. Für Käufer, Investoren und Wohnungseigentümer ist daher ein rechtzeitiges und strategisch geplantes Vorgehen besonders wichtig.

 

In der Praxis kommt es leider gelegentlich vor, dass Zahlungen bereits vor Fertigstellung einzelner Bauabschnitte geleistet werden. Dies birgt erhebliche Risiken, wenn der Bauträger in Verzug gerät oder insolvent wird. Unsere Kanzlei prüft Zahlungspläne, Baufortschrittsbestätigungen, Sicherungsvereinbarungen sowie allfällige Rücktritts- und Gewährleistungsrechte. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Bauträgern, bevor sich die Situation wirtschaftlich weiter verschlechtert.

 

Wir beraten umfassend zu den im Bauträgerrecht vorgesehenen Sicherungs- und Treuhandmodellen, wie etwa:

  • Treuhänderische Kaufpreisabwicklung über Rechtsanwälte

  • Ratenplan gemäß BTVG und Sicherstellung nach Baufortschritt

  • Bankgarantien und Haftrücklässe

  • Bauträgervertragsprüfung vor Unterfertigung

  • Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen

 

Aufgrund der Vielzahl an derzeitigen Marktproblemen – Baukostensteigerungen, Finanzierungsschwierigkeiten, Lieferengpässen – ist eine frühzeitige Anspruchssicherung wesentlich. Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich gegenüber Bauträgern, Projektsteuerern, Finanzierungspartnern und Banken, und führen bei Bedarf gerichtliche Schritte ein, um Ansprüche effektiv durchzusetzen.

 

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Bauträgerrecht, Vertragsgestaltung und Krisenmanagement bei angeschlagenen Bauprojekten. Wir beraten sowohl private Erwerber als auch Investoren und Wohnungseigentümergemeinschaften und übernehmen die rechtssichere Abwicklung inklusive Treuhandschaft.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

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F +43 5574 24022 99

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