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Dienstbarkeiten und Wegerechte

Dienstbarkeiten und Wegerechte – rechtliche Beratung und Durchsetzung in Vorarlberg

Dienstbarkeiten (Servituten) sind Nutzungsrechte, die einem Dritten an einer fremden Liegenschaft eingeräumt werden. In der Praxis handelt es sich häufig um Wegerechte, Zufahrtsrechte, Leitungsrechte (Wasser, Kanal, Strom, Telekom) oder Nutzungsrechte an Grundstücksteilen. Diese Rechte können vertraglich, durch Gewohnheit oder ersessen entstehen und sind in der Regel im Grundbuch eingetragen. Fehlt eine Eintragung, kann dies zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten führen.

Änderung der Rechtslage seit 1997

 

Mit der Novellierung im Jahr 1997 wurde die Rechtslage hinsichtlich bestimmter ersessener und nicht eingetragener Dienstbarkeiten verschärft. Insbesondere wurde die Bedeutung der Eintragung im Grundbuch gestärkt. Rechte, die zuvor durch langjährige Nutzung entstanden sein könnten, sind heute oft nicht mehr ohne weiteres durchsetzbar. Das ist vor allem dann relevant, wenn sich Eigentumsverhältnisse geändert haben oder eine Verjährung droht.


Gerade bei älteren Wegerechten empfiehlt es sich, die Rechtslage neu zu prüfen und gegebenenfalls eine Sicherstellung durch Eintragung vorzunehmen.

Nicht eingetragene Dienstbarkeiten

 

Nicht eingetragene Dienstbarkeiten sind ein häufiger Streitpunkt in Vorarlberg, insbesondere in ländlichen Gebieten, Hanglagen und bei Zufahrten über fremde Grundstücke. Aus Beweisgründen ist die Durchsetzung solcher Rechte oft schwierig. Nutzung allein genügt nicht: Es braucht klare Feststellungen, Urkunden, Zeugenaussagen oder historische Unterlagen. Ohne zeitgerechtes Handeln besteht die Gefahr des Rechtsverlustes.

Besonderheiten in Vorarlberg

 

In Vorarlberg kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit:

  • Zufahrten zu Hanggrundstücken

  • Wegerechten zu Ferien- und Wochenendhäusern

  • Leitungsrechten

  • Grenzverläufen in älteren Parzellenständen

  • Nutzungsrechten aus „Gewohnheit“ ohne Grundbucheintrag

Warum jetzt handeln?

 

Es ist angezeigt, rechtzeitig zu prüfen, ob ein Recht noch besteht, eingetragen werden kann oder bereits die Gefahr der Verjährung besteht. Die frühzeitige Klärung erspart oftmals langwierige Zivilverfahren und sichert Nutzungsrechte dauerhaft ab. Wir prüfen die Rechtslage, unterstützen bei der Sicherung im Grundbuch und vertreten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

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