Nachbarrecht – Unterlassungsschutz bei Lärm, Emissionen & verwaltungsrechtlicher Nachbarschutz
Was umfasst das Nachbarrecht?
Das Nachbarrecht schützt Eigentümer und Mieter vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch angrenzende Grundstücke. Dazu zählen insbesondere Lärmbelästigungen, Rauch, Gerüche, Erschütterungen, Abgase, Licht- und Sichtimmissionen oder sonstige Eingriffe in die Nutzung des eigenen Grundstücks. Unsere Kanzlei unterstützt sowohl bei zivilrechtlichen Ansprüchen (Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz) als auch bei verwaltungsrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Bauprojekten oder Betriebsanlagen.
Zivilrechtlicher Unterlassungs- und Abwehranspruch
Bei wiederkehrenden oder dauerhaft unzumutbaren Störungen stehen Betroffenen verschiedene Rechtsmittel zu. Wir prüfen und setzen insbesondere folgende Ansprüche durch:
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Unterlassungsanspruch nach §§ 364 Abs 2 ABGB
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Besitzstörung
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Beseitigungsansprüche bei fortdauernden Störungen
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vorbeugender Unterlassungsanspruch bei drohenden Beeinträchtigungen
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Schadenersatzansprüche bei Vermögensschäden
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gerichtliche Durchsetzung im Unterlassungsverfahren (Einstweilige Verfügung, Urteilsverfahren)
Beispiele typischer Fälle:
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Lärm von Wärmepumpen, Klimaanlagen, Werkstätten oder Freizeitflächen
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Rauch- und Geruchsentwicklung (Grill, Holzofen, Gastronomie, Gewerbe)
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Grenzverletzungen, Baum- und Heckenprobleme, Überhang
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Verschattung durch Bauwerke oder Anlagen
Wir prüfen Beweise, unterstützen bei Beweissicherung, Sachverständigeneinbindungen und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Verwaltungsrechtlicher Nachbarschutz im Bauverfahren
Im Bau-, Betriebsanlagen- und Genehmigungsverfahren besteht für Nachbarn ein eigener Schutzbereich. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Bauwerbern insbesondere bei:
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fehlerhaften oder unvollständigen Bauansuchen
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fehlenden oder falschen Plänen / Emissionsberechnungen
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Abstandsflächen, Emissionsschutz, Widmung und Bebauungsbestimmungen
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Lärm, Geruch, Verkehr, Verschattung, Wertminderung
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Nachbarrechte im Baubewilligungsverfahren und bei Betriebsanlagen
Leistungen unserer Kanzlei:
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Prüfung der Rechtslage und der Einwendungen
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Erstellung und Erhebung von Stellungnahmen im Bauverfahren
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Teilnahme an Bauverhandlungen und Behördenkontakt
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Beschwerdeverfahren vor Landesverwaltungsgericht
Warum rechtzeitig handeln?
Im Nachbarrecht gelten häufig kurze Fristen. Insbesondere im Bauverfahren führt ein verspätetes Vorgehen oft zu Rechtsverlusten. Wir empfehlen eine frühzeitige Prüfung, bevor Erklärungen abgegeben oder Maßnahmen akzeptiert werden.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
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Spezialisierung im Nachbarrecht (zivilrechtlich & verwaltungsrechtlich)
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Erfahrung in Verfahren vor Gerichten & Landesverwaltungsgericht
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technische und baurechtliche Verfahrenskompetenz
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effiziente außergerichtliche Lösungen oder konsequente Prozessführung
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – wir prüfen Ihre Chancen und entwickeln eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
