top of page

Wohnmobil und GO-Maut: Strafmilderung in einem Salzburger Fall

vor 4 Tagen
1 Min. Lesezeit

Verkehrsrecht


Archivbeitrag: Dokumentation eines früheren Kanzleifalls. Die damals angeführte Rechtsprechung zur Ermahnung beschreibt keinen aktuellen allgemeinen Anspruch; für heutige Mautverfahren sind die neueren Beiträge zur Ermahnung und Strafmilderung zu beachten.


Eine Bezirkshauptmannschaft im Land Salzburg verhängt gegen einen Wohnmobil Urlauber für ein vermeintlich unzureichendes Mautguthaben von knapp 1 EURO (!) und unterlassenem Nachweis der Emissionsklasse eine Geldstrafe samt Kosten von knapp 1.000,- Euro.


Auf der GO-Box, über die die Abbuchung der Streckenmaut erfolgt, war geringfügig zu wenig Mautguthaben aufgeladen. Zudem hat der Wohnmobilbesitzer vergessen einen Emissionsklassennachweis zu erbringen. Irrtümlich hat der Wohnmobil Urlauber allerdings eine teurere Emissionsklasse gemeldet, sodass er im Ergebnis sogar zuviel Maut entrichtet hatte. Für den unerfahrenen Urlauber daher besionders ärgerlich.


Nach der verwaltungsgerichtichen Judikartur (vlg ZVG-Slg 2015/163) wird jedoch in vergleichbaren Fällen, in denen keine Mautverkürzug erfolgt und somit kein Schaden entsteht, eine behördliche Ermahung als ausreichend angenommen.


Unsere Kanzlei hat daher Beschwerde erhoben.


Das Landesverwaltungsgericht Salzburg gab der Beschwerde Folge und hat die eine außerordentliche Strafminderung (§ 20 VStG) vorgenommen.


Die Verfahrenskosten wurden von er Rechtschutzversicherung getragen.


Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022 99

E office@ra-vonbank.at

www.ra-vonbank.at​​

Telefonzeiten

Mo - Do

​

Fr

08:30 – 12:00 

13.00  – 17.00

08:00 – 12:00

  • LinkedIn
  • Facebook
  • X

© 2026 Mag. Daniel Vonbank

bottom of page