Ehe, Scheidung und Familienrecht – rechtliche Beratung und Vertretung
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend im Bereich Ehe, Scheidung und Familienrecht. Als Scheidungsanwalt unterstützen wir Sie sowohl in einvernehmlichen als auch strittigen Verfahren vor Gericht. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Struktur der Ehescheidung, die Vermögensaufteilung, das Unterhaltsrecht, die Obsorge, das Kontaktrecht sowie alle Fragen rund um gemeinsame Kinder. Ziel ist eine klare, rechtssichere Lösung, die Ihre Interessen nachhaltig absichert.
Die Ehe begründet gesetzliche Rechte und Pflichten. Dazu zählen unter anderem die Mitwirkungspflicht, der Beitrag zum gemeinsamen Unterhalt sowie Regelungen zu Vermögenswerten. Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, wie das gemeinsame Vermögen aufzuteilen ist. Wir prüfen Eigentumsrechte, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Ersparnisse, Finanzinstrumente, Lebensversicherungen und Pensionsansprüche.
Die Vermögensaufteilung erfolgt je nach Ausgangslage nach gesetzlichen Vorgaben oder im Rahmen eines Scheidungsvergleichs, wobei wir auf eine wirtschaftlich sinnvolle und durchsetzbare Lösung achten.
Das Recht der Kinder umfasst insbesondere die Obsorge, das Kontaktrecht und den Kindesunterhalt. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Obsorge, bei Fragen zur alleinigen oder gemeinsamen Obsorge, bei Verfahren zur Regelung des Kontaktrechts sowie bei der Festsetzung des Kindesunterhalts nach den gesetzlichen Bemessungsgrundlagen. Dabei steht stets das Kindeswohl im Vordergrund.
Im Bereich Unterhalt beraten wir zu Ehegatten- und Kindesunterhalt, Berechnungsmodellen, Leistungsfähigkeit, Einkommensprüfung und Durchsetzung von Zahlungsverpflichtungen. Bei Bedarf begleiten wir Sie durch das gesamte gerichtliche Verfahren und setzen Ansprüche konsequent durch.
Als Scheidungsanwalt vertreten wir Mandanten in einvernehmlichen Scheidungen, strittigen Scheidungsverfahren, Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Unterhaltsverfahren, Kontaktrechts- und Obsorgestreitigkeiten. Unsere Erfahrung und Spezialisierung im Familienrecht gewährleisten eine zielgerichtete, rechtlich fundierte und durchsetzungsstarke Vertretung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Situation haben oder eine rechtliche Einschätzung benötigen, stehen wir für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
