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Steitigkeiten mit der Versicherung -  Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Es umfasst Fragen der Deckung, Leistungsansprüche, Entschädigungshöhen, Vertragskündigung, Obliegenheitsverletzungen, Rücktrittsrechte und die gesamte Schadensabwicklung im Leistungsfall.

 

Für Privatpersonen wie für Unternehmen ist entscheidend, welche Pflichten bestehen, welche Ansprüche tatsächlich durchsetzbar sind und ab wann eine Versicherung Leistungen verweigern oder kürzen darf. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten im gesamten Bereich des Versicherungsrechts – von der ersten außergerichtlichen Anspruchsanmeldung bis zu gerichtlichen Verfahren.

Gerade in der Praxis zeigt sich, dass Versicherungen unvertretenen Personen häufig zu geringe Vergleichsbeträge oder Abschlagszahlungen anbieten. Viele Mandanten wenden sich erst dann an unsere Kanzlei, wenn bereits ein finanziell nachteiliger Vorschlag einer Versicherung auf dem Tisch liegt oder eine Leistungsverweigerung ausgesprochen wurde. Deshalb ist es wesentlich, rechtzeitig professionelle Beratung einzuholen, bevor man eine Erklärung oder Abfindungsvereinbarung unterschreibt. Wer ohne rechtliche Prüfung eine Vergleichs- oder Abfindungserklärung annimmt, riskiert, deutlich unter dem tatsächlichen Anspruchsniveau abgegolten zu werden.

Unsere Kanzlei prüft Versicherungsverträge, Korrespondenzen, Ablehnungsschreiben, Gutachten und Vergleichsangebote. Wir führen außergerichtliche Verhandlungen, setzen Ansprüche konsequent durch und vertreten Sie, wenn erforderlich, vor Gericht. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf berechtigten Forderungen sitzen bleiben, sondern Leistungen erhalten, die dem Versicherungsvertrag entsprechen. Besonders wichtig ist: Unterschreiben Sie niemals eine Abfindungserklärung oder Vergleichsvereinbarung, bevor Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt beraten haben.

Unsere Erfahrung zeigt, dass rechtlich fundierte Interventionen im frühen Stadium der Schadensabwicklung meist zu besseren Ergebnissen führen. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Erklärung abgeben oder einer Zahlung zustimmen. Wir beraten Sie kompetent, durchsetzungsstark und auf Augenhöhe mit der Versicherung.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

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F +43 5574 24022 99

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