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Miet- und Wohnrecht

Professionelle Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung

Miet- und Wohnrecht


Das Miet- und Wohnrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern, Mietern, Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen. Es umfasst die Nutzung von Wohn- und Geschäftsraum, die Erstellung und Beendigung von Mietverträgen, das Wohnungseigentumsrecht, Fragen zu Betriebskosten, Nutzungsrechten sowie die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen im laufenden Mietverhältnis. Während das Mietrecht den Bestand, die Kündigung, Mietzinsanpassungen und Räumung betrifft, befasst sich das Wohnrecht insbesondere mit Eigentumsstrukturen, Beschlussfassungen, Sondernutzungsrechten und Konflikten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter, Käufer, Eigentümer und Verwalter.

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Unsere Leistungen im Miet- und Wohnrecht

 

Wir beraten, erstellen, prüfen und verhandeln unter anderem:

  • Erstellung, Prüfung und Anpassung von Mietverträgen (Wohn- & Geschäftsraum)

  • Gestaltung und rechtliche Begleitung von Kaufverträgen für Immobilien

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Betriebskosten, Mietzins, Nutzungsrechten

  • Eintreibung offener Mieten, Zahlungsrückstände, mietrechtliche Forderungen

  • Räumungsklagen und gerichtliche Durchsetzung von Übergabeansprüchen

  • Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht

  • Auseinandersetzungen mit Hausverwaltungen, Beschlussanfechtungen, Sonderrechtsfragen

  • Nachbarschaftsrecht: Immissionen, Abstandsregelungen, gemeinschaftliche Bereiche

  • Außergerichtliche Verhandlungen und bundesweite Prozessvertretung vor allen Gerichten

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Kompetenz und oberstgerichtliche Entscheidungen

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Unsere Tätigkeit stützt sich nicht nur auf langjährige Erfahrung. Wir können auch auf eine Vielzahlt erfolgreich erwirkte oberstgerichtlicher Entscheidungen, die zentrale Rechtsfragen im Miet- und Wohnrecht klären, verweisen.

 

In unseren Blogbeiträgen stellen wir ausgewählte Fälle, Entscheidungsinhalte und deren Bedeutung für vergleichbare Sachverhalte dar. Diese Rechtsprechungsbezüge bilden die Grundlage für eine fachlich fundierte Beratung und eine durchsetzungsstarke Strategie vor Gericht.

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streiten.
nicht streiten.
vorsorgen.
01
Prozessführung
Vertretung vor Gerichten und
Verwaltungsbehörden
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02
Erbrecht | Verlassenschaften

Erbrechtsstreit, Pflichtteil,

Auskunftsansprüche

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03
Ehe- und Familienrecht

Scheidung, Unterhalt,

Obsorge, Kontaktrecht

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04
Medizinrecht
Ärztehaftpflicht, Behandlungsfehler,
Schmerzensgeld
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05
Schadenersatz, Gewährleistung
Schmerzensgeld, Unfallschäden,
Baumängel
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06
Mietrecht | Wohnrecht
Mietzinsklage, Besitzstörung,
Nachbarrecht
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07
Baurecht
Beweissicherung, Bauschäden
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08
Verkehrsrecht
Führerschein, Alkohol,
Mautdelikte

01
Versicherungsrecht
Rechtsschutz, Haftpflicht, außergerichtliche Betreibungen
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02
Vertragsprüfung
Prüfung und Aktualisierung
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03
Mahnwesen
Abmahnung, Unterlassung
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04
Inkasso
Forderungsbetreibung
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05
allgemeine Beratung
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01
Vorsorgevollmacht

Errichtung, Registrierung

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02
Patientenverfügung

Errichtung, Registrierung

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03
Testament

Errichtung, Registrierung

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04
Verträge

Kaufvertrag, Übergabe, Schenkung

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05
Treuhandschaften

sichere Vertragsabwicklung

Häufige Fragen zum Miet- und Wohnrecht:

Was ist ein Wohnrecht?
Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, bestimmte Räume oder eine Liegenschaft im vereinbarten Umfang zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein.

Wie wird ein Wohnrecht wirksam abgesichert?
Um auch gegenüber späteren Eigentümern zu wirken, sollte das Recht klar vertraglich geregelt und grundsätzlich im Grundbuch eingetragen werden.

Wer trägt Betriebs- und Erhaltungskosten?
Die Kostentragung richtet sich nach Vertrag, Umfang des Wohnrechts und den anwendbaren gesetzlichen Regelungen und sollte ausdrücklich festgelegt werden.

Kann ein Wohnrecht übertragen oder beendet werden?
Das hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab; höchstpersönliche Wohnrechte sind regelmäßig nicht frei übertragbar und enden nach den vereinbarten Bedingungen.

Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Rechtliche Beratung hilft bei Begründung, Grundbucheintragung, Kostentragung, Auslegung, Konflikten und der Beendigung eines Wohnrechts.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022 99

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