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Feuerversicherung muss nach Brand zahlen: Gericht bejaht Deckung dem Grunde nach

  • 11. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Brandschaden führt in der Praxis häufig zu Streit mit der Feuerversicherung. Besonders kritisch wird es, wenn der Versicherer Leistungsfreiheit wegen Gefahrenerhöhung, Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder grober Fahrlässigkeit einwendet. Eine aktuelle Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch zeigt: Auch wenn technische Mängel und eine unterlassene Abnahme einer Abgasanlage im Raum stehen, ist die Deckung nicht automatisch ausgeschlossen.

Das Landesgericht hat in einem Teilzwischenurteil ausgesprochen, dass die Klagebegehren der Versicherungsnehmer gegen die Feuerversicherung dem Grunde nach zu Recht bestehen.


Die wichtigsten Branddaten


Der Brand ereignete sich am 17. November 2023 gegen 15:45 Uhr in einem nicht ständig bewohnten Gebäude. Ausgangspunkt war nach den Feststellungen des Gerichts ein Kaminbrand im Bereich einer Abgasanlage. Durch Wärmeleitung und Wärmestrahlung entzündeten sich brennbare Bauteile im Dachbereich.

Das Gebäude war im Rahmen einer Feuerversicherung versichert. Der Neuwert war mit über EUR 1 Mio. zuzüglich Nebenkosten versichert. Die geltend gemachten Schäden betrafen insbesondere Erstmaßnahmen, Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Folgeschadensanierung. Das Leistungsbegehren belief sich insgesamt auf mehr als EUR 400.000; zusätzlich wurde ein Feststellungsbegehren erhoben.


Warum die Versicherung nicht zahlen wollte


Die Versicherung berief sich im Wesentlichen darauf, dass die Versicherungsnehmer eine Gefahrenerhöhung zu vertreten hätten. Nach Ansicht der Versicherung seien neu errichtete Abgasanlagen nicht ordnungsgemäß abgenommen worden. Außerdem seien Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen nicht eingehalten worden. Die Versicherung argumentierte daher, sie sei leistungsfrei.

Im Verfahren war auch wesentlich, ob die fehlende Abnahme durch den Rauchfangkehrer, allfällige baurechtliche Verstöße und die technischen Mängel dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlen muss.


Entscheidung des Gerichts: Deckung besteht dem Grunde nach


Das Landesgericht Feldkirch bejahte die Leistungspflicht der Feuerversicherung dem Grunde nach.

Zwar ging das Gericht davon aus, dass die unterlassene Abnahme der Abgasanlage und die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands objektiv eine Gefahrenerhöhung darstellen können. Entscheidend war aber, ob den Versicherungsnehmern ein so schwerwiegendes Fehlverhalten vorzuwerfen war, dass der Versicherer leistungsfrei wird.

Das Gericht berücksichtigte unter anderem, dass ein konzessioniertes Fachunternehmen mit dem Einbau der Kamine befasst war und später eine regelmäßige Kehrung durch den Rauchfangkehrer stattfand. Unter diesen Umständen sei dem Erstkläger nicht zu unterstellen, dass ihm klar gewesen sein musste, durch sein Verhalten die Gefahr eines Versicherungsfalls zu vergrößern. Beim Zweitkläger kam hinzu, dass ein allfälliges Fehlverhalten des Miteigentümers nicht ohne Weiteres auf ihn durchschlägt.


Grobe Fahrlässigkeit und Gefahrenerhöhung sind zu unterscheiden


Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls und Gefahrenerhöhung. Eine Klausel zur Mitversicherung grober Fahrlässigkeit bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Einwendungen des Versicherers ausgeschlossen sind. Umgekehrt muss der Versicherer aber genau darlegen und beweisen, weshalb die Voraussetzungen der Leistungsfreiheit tatsächlich vorliegen.

Das Gericht hielt fest, dass die grobe Fahrlässigkeit nach dem Versicherungsvertrag nicht wirksam aus dem Versicherungsschutz herausgenommen wurde, weil auf die Änderung in der späteren Polizze nicht ausreichend hingewiesen worden war.


Bedeutung für Versicherungsnehmer bei Brandschäden


Die Entscheidung ist für Versicherungsnehmer bedeutsam, weil sie zeigt, dass eine Feuerversicherung nicht schon deshalb leistungsfrei ist, weil nach einem Brand technische Mängel oder fehlende Abnahmen behauptet werden. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere:

  • Welche Sicherheitsvorschriften wurden verletzt?

  • War die Verletzung kausal für den Brand?

  • Kannte der Versicherungsnehmer die Gefahr oder musste er sie kennen?

  • Wurde ein Fachunternehmen beigezogen?

  • Hat der Versicherer Änderungen des Versicherungsschutzes klar und wirksam kommuniziert?

Gerade bei hohen Brandschäden lohnt sich daher eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen, der Polizze, der Gutachten und der Brandursache.


Fazit


Das Landesgericht Feldkirch hat in diesem Fall ausgesprochen, dass die Feuerversicherung dem Grunde nach zahlen muss. Für Versicherungsnehmer ist die Entscheidung ein wichtiges Signal: Eine Deckungsablehnung nach einem Brand sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Die rechtliche Beurteilung hängt oft von Details ab - insbesondere von der Abgrenzung zwischen Gefahrenerhöhung, Sicherheitsvorschriften, grober Fahrlässigkeit und Kausalität.




 
 
 

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