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Kostenlos bei den Eltern wohnen: Muss deshalb mehr Kindesunterhalt bezahlt werden?

vor 7 Stunden
2 Min. Lesezeit

Familienrecht | Kindesunterhalt | Stand: 10. Oktober 2026


Kostenloses oder sehr günstiges Wohnen bei den Eltern erhöht den Kindesunterhalt nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob dadurch die finanzielle Leistungsfähigkeit steigt. Das erläutert OGH 27.08.2026, 1 Ob 106/26h.


Der Fall: Wenig Einkommen, günstige Wohnmöglichkeit


Ein erkrankter, nicht arbeitsfähiger Vater bezog Notstandshilfe und wohnte in zwei Zimmern im Haus seiner Eltern. Er zahlte monatlich 50 bis 100 Euro Betriebskosten. Die Kinder wollten 600 Euro fiktiven Mietwert zur Unterhaltsbemessungsgrundlage hinzurechnen. Quelle: OGH, Rz 1–9


Wie wird Kindesunterhalt grundsätzlich beurteilt?


Nach § 231 ABGB müssen Eltern entsprechend ihren Kräften zu den angemessenen Bedürfnissen ihrer Kinder beitragen. Wer das Kind im eigenen Haushalt betreut, leistet damit grundsätzlich seinen Beitrag. Die gesetzliche Ausgangslage verbindet daher Bedürfnisse des Kindes, Lebensverhältnisse und Möglichkeiten der Eltern.


Die Entscheidung: Wohnvorteil braucht höhere Leistungsfähigkeit


Im konkreten Fall diente das Wohnen bei den Eltern der Existenzsicherung. Eine höhere Leistungsfähigkeit war nicht erkennbar. Die Belastbarkeitsgrenze war bereits erreicht. Der OGH wies den Revisionsrekurs zurück; die Unterhaltsherabsetzung blieb bestehen. Quelle: OGH, Rz 8–12


Ein Wohnvorteil kann dagegen relevant sein, wenn er die Leistungsfähigkeit tatsächlich erhöht, etwa beim Wohnen im unbelasteten Eigenheim. Daraus folgt keine pauschale Anrechnung eines fiktiven Mietwerts. Quelle: OGH, Rz 10–11


Was Eltern für eine Prüfung vorbereiten können


Stellen Sie aktuelle Einkommensnachweise, bestehende Unterhaltsbeschlüsse und Unterlagen zu weiteren Sorgepflichten zusammen. Beschreiben Sie die Wohnsituation: Wem gehört die Wohnung? Welche Kosten werden tatsächlich bezahlt? Gibt es einen Vertrag oder eine jederzeit widerrufliche Unterstützung durch Angehörige?


Eine übersichtliche Aufstellung der Einnahmen und tatsächlichen Wohnkosten erleichtert die erste Einschätzung. Halten Sie Veränderungen mit Datum fest und bewahren Sie Zahlungsbelege auf. Für die Besprechung sollten Sie auch die Betreuungssituation und besondere Bedürfnisse des Kindes erläutern.


Häufige Fragen zu Wohnvorteil und Kindesunterhalt


Erhöht kostenloses Wohnen bei den Eltern automatisch den Kindesunterhalt?


Nein. Entscheidend ist eine tatsächlich höhere finanzielle Leistungsfähigkeit. Quelle: OGH, Rz 11–12


Was regelt § 231 ABGB?


Eltern tragen nach ihren Kräften zu den angemessenen Bedürfnissen des Kindes bei. Betreuung im eigenen Haushalt ist grundsätzlich ein Unterhaltsbeitrag. Quelle: § 231 ABGB


Kindesunterhalt in Bregenz und Vorarlberg prüfen lassen


Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Unterhaltsfragen und der Prüfung veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse. Bringen Sie zur Besprechung den aktuellen Unterhaltstitel und die Einkommens- und Wohnkostenunterlagen mit.



Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz. Rechtsstand: 10. Oktober 2026.


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