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Haus geschenkt für die Pflege: Was bleibt vom Pflichtteil der Geschwister?

vor 8 Stunden
2 Min. Lesezeit

Erbrecht | Pflichtteil und Schenkung | Stand: 10. Oktober 2026


Eine Hausschenkung nach außergewöhnlicher Pflege kann bei der Pflichtteilsberechnung ganz oder teilweise außer Betracht bleiben. Das ist eine Ausnahme, kein Automatismus. OGH 23.06.2026, 2 Ob 14/26m zeigt die Grenzen.


Der Fall: Eine Tochter erhält das Haus


Ein Vater schenkte einer Tochter eine Liegenschaft. Sie betreute ihn und wurde Alleinerbin. Ihre Schwester verlangte einen ergänzenden Pflichtteil. Umstritten war, ob die Schenkung einer sittlichen Pflicht entsprach. Quelle: OGH 2 Ob 14/26m, Rz 1–7


Welche Ausnahme gilt beim Pflichtteil?


Nach § 784 ABGB sind Schenkungen aus sittlicher Pflicht weder hinzuzurechnen noch anzurechnen, sofern die Beteiligten nichts anderes vereinbart haben. Hinzurechnung betrifft die Berechnungsgrundlage; Anrechnung betrifft die Berücksichtigung beim beschenkten Pflichtteilsberechtigten.


Was der OGH zur Pflege klarstellt


Entscheidend sind die objektiven Umstände. Der bloße Wille des Vaters, keine sittliche Pflicht zu erfüllen, schließt die Ausnahme nicht aus. Die Pflege muss weit über gewöhnliche familiäre Hilfe hinausgehen. Nur erwartete künftige Pflege genügt nicht. Bei wertvollen Zuwendungen kann lediglich ein angemessener Teil ausgenommen sein. Quelle: OGH, Rz 18–22 und 37–44


Der OGH entschied nicht abschließend, dass das ganze Haus anrechnungsfrei ist. Der Aufhebungsbeschluss blieb bestehen; weitere Feststellungen sind nötig. Quelle: OGH, Rz 43–45


Welche Unterlagen sollten Sie zusammenstellen?


Für eine anwaltliche Prüfung empfehlen wir eine Zeitleiste: Wann wurde gepflegt, welche Hilfe wurde geleistet und wann wurde das Haus übertragen? Sammeln Sie Übergabevertrag, Pflegegeldunterlagen, Aufzeichnungen, Zahlungsbelege und Angaben möglicher Zeugen. Ergänzen Sie verfügbare Bewertungsunterlagen und Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.


Schildern Sie dabei konkrete Tätigkeiten und ihren Umfang. Die pauschale Angabe „Ich habe mich immer gekümmert“ gibt für eine belastbare Einschätzung wenig her. Dokumentieren Sie auch, welche Unterstützung andere Angehörige erbracht haben.


Häufige Fragen zu Hausschenkung und Pflichtteil


Bleibt ein geschenktes Haus wegen Pflege immer außer Betracht?


Nein. Die Ausnahme ist eng und kann auf einen angemessenen Teil begrenzt sein. Quelle: OGH, Rz 18–22


Kann eine andere Vereinbarung getroffen werden?


Ja. Nach § 784 ABGB können der Schenker und der Geschenknehmer eine Hinzu- und Anrechnung vereinbaren. Quelle: § 784 ABGB


Pflichtteil und Hausübergabe in Vorarlberg prüfen lassen


Unsere Kanzlei in Bregenz unterstützt Sie bei der Prüfung von Schenkungen und Pflichtteilsansprüchen. Für eine erste Besprechung sind der Übergabevertrag, die Verlassenschaftsunterlagen und Ihre Pflegeaufzeichnungen hilfreich.



Autor: Mag. Daniel Vonbank, Rechtsanwalt in Bregenz. Rechtsstand: 10. Oktober 2026.


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