top of page

Erbrecht – rechtliche Klarheit und Sicherheit

 

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach dem Tod geschieht. Es bestimmt, wer erbt, ob ein Testament gültig ist, wie hoch ein Pflichtteil sein kann und wie ein Verlassenschaftsverfahren abläuft. Gleichzeitig setzt das Erbrecht klare Vorgaben, um Streit innerhalb der Familie zu vermeiden und Vermögen rechtssicher zu übertragen. Ohne eindeutige Regelungen kann es zu Unsicherheiten kommen: Unklare Testamente, fehlende Formvorschriften, unrichtige Pflichtteilsberechnungen oder Auseinandersetzungen über die Zugehörigkeit von Vermögen zur Verlassenschaft. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung bietet daher wesentliche Vorteile und schafft Ordnung, bevor Konflikte entstehen.

 

Unsere Leistungen im Erbrecht

 

Unsere Kanzlei in Bregenz berät im Erbrecht umfassend. Wir unterstützen bei der Erstellung und Prüfung von Testamenten, der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei Verlassenschaftsverfahren vor Gerichten und Notaren. Wir vertreten Mandanten in erbrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Unklarheiten in Testamenten, Auseinandersetzungen unter Miterben, Fragen zur Aufnahme von Vermögenswerten in die Verlassenschaft und bei erbrechtlichen Angelegenheiten rund um Liegenschaften oder Unternehmensvermögen.

​

Außergerichtliche Beratung und Konfliktlösung

 

Nicht jeder erbrechtliche Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. Wir prüfen zunächst außergerichtliche Lösungen, insbesondere in Form von Vergleichsverhandlungen, Klärung von Pflichtteilsforderungen, Abstimmungen mit Miterben und rechtlich strukturierten Vereinbarungen. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig, wirtschaftlich sinnvoll und möglichst ohne unnötige Eskalation erreichbar ist. Wenn außergerichtlich keine Einigung möglich ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent vor Gericht.

​

Kontaktaufnahme

 

Bei Fragen zu Erbrecht, Testament, Pflichtteil oder Verlassenschaft steht unsere Kanzlei in Bregenz für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Eine rechtzeitige Klärung schafft Sicherheit und verhindert spätere Konflikte. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

​

Fachliche Verantwortlichkeit

​

Die fachliche Verantwortung für diesen Inhalt liegt bei Rechtsanwalt Mag. Daniel Vonbank in Bregenz. Die Kanzlei berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Erbrecht, insbesondere bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen und Verlassenschaftsverfahren. Die rechtliche Beurteilung erfolgt stets anhand des konkreten Einzelfalls und der aktuellen österreichischen Rechtslage.

Fachlich geprüft: Mag. Daniel Vonbank · Stand: September 2026.

Häufige Fragen zum Verlassenschaftsverfahren:

​

Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich ab?

Nach der Sterbefallmitteilung leitet das zuständige Bezirksgericht das Verfahren ein. Eine Notarin oder ein Notar führt als Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme durch, prüft letztwillige Verfügungen und erhebt Vermögen sowie Verbindlichkeiten. Nach Klärung der Erbfolge und Abgabe der erforderlichen Erklärungen beendet das Gericht das Verfahren grundsätzlich mit dem Einantwortungsbeschluss.

 

Was ist eine Erbantrittserklärung?

Mit der Erbantrittserklärung erklärt eine Erbin oder ein Erbe, die Verlassenschaft anzunehmen. Bei einer unbedingten Erklärung besteht grundsätzlich eine unbeschränkte Haftung für Schulden. Eine bedingte Erbantrittserklärung begrenzt die Haftung grundsätzlich auf den Wert des übernommenen Vermögens und den eigenen Erbteil. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

 

Wer hat in Österreich Anspruch auf einen Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere die Nachkommen sowie Ehegatten oder eingetragene Partner. Der Pflichtteil ist grundsätzlich eine Geldforderung und beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für die Berechnung können neben Vermögen und Schulden auch frühere Schenkungen relevant sein.

 

Wann ist anwaltliche Unterstützung im Verlassenschaftsverfahren sinnvoll?

Rechtliche Unterstützung ist insbesondere bei unklaren Testamenten, mehreren oder streitenden Erben, Pflichtteilsforderungen, Schulden der Verlassenschaft, Liegenschaften oder grenzüberschreitendem Vermögen sinnvoll. Ein Rechtsanwalt kann Ansprüche prüfen, Erben beraten und ihre Interessen gegenüber anderen Beteiligten sowie im Verfahren vertreten.

 

Kann ein Testament angefochten werden?

Ein Testament kann überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei Formmängeln, fehlender Testierfähigkeit, Irrtum oder unzulässiger Einflussnahme. Ob ein Anfechtungsgrund besteht und welche Fristen zu beachten sind, muss anhand der konkreten letztwilligen Verfügung und der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

Anwaltskanzlei

Mag. Daniel Vonbank

Am Brand 8

6900 Bregenz

Österreich

T +43 5574 24022

F +43 5574 24022 99

E office@ra-vonbank.at

www.ra-vonbank.at​​

Telefonzeiten

Mo - Do

​

Fr

08:30 – 12:00 

13.00  – 17.00

08:00 – 12:00

  • LinkedIn
  • Facebook
  • X

© 2026 Mag. Daniel Vonbank

bottom of page